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HERZLICH WILLKOMMEN, LIEBE TIPPGEBER

Wir freuen uns über jeden Tipp, den wir erhalten. Dafür wissen wir Ihr Vertrauen und Ihre Zeit mit einem adäquaten Dank zu wertschätzen.

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder Grundstück verkaufen möchte?
 10.000€ für 1 E-Mail erhalten.

Kennen Sie jemanden, der ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen möchte?
Ihre Empfehlung könnte Ihnen Tausende Euro einbringen – und das einfacher, als Sie denken!

Als Projektentwickler und Immobilieninvestoren suchen wir ständig nach spannenden Grundstücken und Immobilien. Wenn Sie uns einen Tipp geben, der zu einem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrags führt, bedanken wir uns mit einer Tippgeberprovision in Höhe von 1 % des Nettokaufpreises. Mindestens aber 10.000€.

Hübsche Nachbarschaft

GEBEN SIE UNS GERNE EINEN TIPP

Darum sind Ihre Bekannten, Freunde und Familienmitglieder bei uns in guten Händen

Zahlen marktübliche Höchstpreise

Grundstück von einem öffentlich bestellten Gutachter bewerten lassen

Gehen gerne auf individuelle Wünsche beim Kaufvertrag ein

Kümmern uns um die gesamte Organisation und alle Unterlagen

Arbeiten diskret und im Hintergrund mit voller Diskretion

Hütte auf dem Land

Die schnellsten 10.000€ der Welt

Ihre nächsten Schritte

01

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns über Ihren Hinweis.

02

Tippgebervereinbarung

Wir unterzeichnen eine schriftliche Vereinbarung über Ihre Provision.

03

Kontakt zum Eigentümer

Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und führen erste Gespräche.

04

Kontaktaufnahme

Wir prüfen den Ankauf des Objekts und kaufen es im Bestfall.

05

Auszahlung Provision

Wir zahlen Ihre Provision unverzüglich auf Ihr angegebenes Konto aus.

Jetzt einen Tipp geben

Kontaktformular ausfüllen

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen telefonisch oder via E-Mail zurück.

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Rechtlicher Hinweis

Wir freuen uns auch über Ihr Angebot, wenn es nicht allen genannten Kriterien entspricht.

Unser Ankaufsprofil dient ausnahmslos der Information, es ist unverbindlich, ohne Gewähr und kann von uns jederzeit geändert werden. Das Ankaufsprofil ist kein Angebot und stellt sowie beinhaltet keine Bevollmächtigung und keine Beauftragung – insbesondere auch keinen Makler- oder Suchauftrag. Jegliche mittel- oder unmittelbar auf dem Profil basierende Marktrecherche des Profilempfängers erfolgt ausschließlich in dessen eigenem Namen und auf seine Kosten und sein Risiko. Es dient ausschließlich informatorischen Zwecken über die Tätigkeit und Investitionsziele der Wohnpark St. Wendel GmbH. Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Wohnpark St. Wendel GmbH Maklerprovisionen ausschließlich auf Basis schriftlich geschlossener Maklerverträge vergütet. (Tipp-)Provisionszahlungen unterliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

Wir setzen voraus, dass Sie als Anbieter/in tatsächlich über einen einfachen oder qualifizierten Vermittlungsauftrag verfügen Tippgeber werden möchten oder selbst Eigentümer sind.

Des Weiteren erwarten wir, dass Sie sowohl unser Prüfprocedere als auch unser Nachweisverfahren akzeptieren. Wir bitten daher um Übersendung eines eindeutigen „Objektnachweises und Provisionsbestätigung nach § 652 BGB“, welchen wir Ihnen, bei Interesse an Ihrem Angebot und als Basis für weitere gute Verhandlungen gern bestätigen.

In der digitalen Zeit kommt es vor, dass sich Marktakteure in unüberschaubarer Frequenz und Anzahl mit Angeboten „überhäufen“. Diese Art Angebotsstellung akzeptieren wir nicht als Nachweis.

Wir bitten Sie zudem, folgende Klauseln in Ihrer Angebotsmail zu vermeiden:

  • Angebote per E-Mail gelten ursächlich als Vermittlungsnachweis für einen Vertragsabschluss

  • wir als Empfänger werden Sie bei Objektkenntnis zu gegebener Zeit informieren

  • Angebote mit Klauseln, welche uns auferlegen, eine Vorkenntnis „unverzüglich“ oder „zeitlich sehr nah befristet“ mitzuteilen und bei Schweigen einen Vermittlungsnachweis annimmt, weisen wir ausdrücklich ungeprüft zurück

  • der Empfänger haftet schadensersatzpflichtig für sämtliche Kosten, die dem Anbietenden durch eine nicht mitgeteilte Vorkenntnis entstanden sind

  • Aufwendungen gemäß § 652 BGB gelten als vereinbart

Angebote mit derartigen Bedingungen weisen wir ausdrücklich ungeprüft und für uns uninteressant zurück.

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